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In diesem Abschnitt finden Sie Antworten zu finanziellen Fragen und zur Beantragung von Pflegegraden.
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten zu finanziellen Fragen und zur Beantragung von Pflegegraden.
Unsere Dienstleistungen können auf verschiedene Arten finanziert werden, je nach Ihrer individuellen Situation:
Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI):
Für pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen wie die Betreuung, Entlastungsleistungen oder körperbezogene Pflegemaßnahmen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Krankenversicherung (§ 37 SGB V):
Leistungen der Behandlungspflege, wie z. B. das Verabreichen von Medikamenten oder Wundversorgung, werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Das Beantragen eines Pflegegrades ist einfach und erfolgt in wenigen Schritten:
Antrag bei der Pflegekasse stellen:
Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden.
Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD):
Nach Eingang des Antrags wird ein Termin für eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere zuständige Stellen vereinbart. Dabei wird festgestellt, in welchem Umfang Unterstützung im Alltag notwendig ist.
Vorbereitung auf die Begutachtung:
Sammeln Sie Unterlagen wie ärztliche Diagnosen, Berichte und eine Übersicht über den Unterstützungsbedarf im Alltag. Es kann hilfreich sein, eine vertraute Person oder einen Pflegedienst beim Termin hinzuzuziehen.
Bescheid der Pflegekasse:
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad.
Widerspruch einlegen (falls nötig):
Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Pflegegrades und begleiten Sie bei jedem Schritt! Sprechen Sie uns einfach an.
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung eines Pflegegrads variiert je nach Pflegekasse, in der Regel können Sie jedoch mit einer Dauer von etwa 6 bis 8 Wochen rechnen. Nach Eingang Ihres Antrags wird zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder einen anderen Gutachter durchgeführt. Nach der Begutachtung trifft die Pflegekasse eine Entscheidung und teilt Ihnen den bewilligten Pflegegrad mit. In manchen Fällen, insbesondere bei komplexeren Anträgen, kann es auch etwas länger dauern.
Um den Prozess zu beschleunigen, ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen wie ärztliche Berichte und Pflegeanamnese rechtzeitig einzureichen. Sollte der Antrag länger als üblich dauern, können Sie jederzeit den Stand der Bearbeitung bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Als unser Kunde haben Sie die Möglichkeit, den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Damit die Kündigung rechtswirksam ist, bitten wir Sie, diese in schriftlicher Form einzureichen – per Brief oder E-Mail.
Auch wir als mobiler Pflegedienst können den Vertrag unter besonderen Umständen beenden, zum Beispiel wenn:
In solchen Fällen achten wir darauf, eine angemessene Frist einzuhalten, um Ihnen eine sorgfältige und reibungslose Übergangsphase zu ermöglichen.
Hier beantworten wir häufige Fragen rund um unsere Leistungen, den Ablauf und die Betreuung durch unser Team.
Hier beantworten wir häufige Fragen rund um unsere Leistungen, den Ablauf und die Betreuung durch unser Team.
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durchgeführt werden. Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und dienen dazu, die medizinische Versorgung zu Hause sicherzustellen.
Typische Aufgaben der Behandlungspflege sind:
Kostenübernahme:
Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung und ermöglicht es Ihnen, medizinische Leistungen bequem in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Unser qualifiziertes Team steht Ihnen dabei mit Fachkompetenz und Fürsorge zur Seite.
Die Dauer bis zum Beginn der Versorgung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und unserer Kapazität ab. In der Regel kann die Versorgung jedoch unmittelbar nach Abschluss eines Pflegevertrags gestartet werden.
Sobald wir gemeinsam Ihre Anforderungen und Wünsche erfasst haben, erstellen wir einen individuellen Versorgungsplan. Je nach Art der benötigten Unterstützung, können wir die Versorgung oft innerhalb weniger Tage beginnen. Bei dringendem Bedarf, wie nach einem Krankenhausaufenthalt, sind wir bestrebt, die Versorgung so schnell wie möglich zu organisieren.
Für eine genaue Einschätzung sprechen Sie uns gerne an – wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite!
Beim Mobilen Pflege- und Betreuungsdienst Blaue Ameise GmbH legen wir großen Wert darauf, unseren Kunden eine feste Bezugspflegekraft zuzuordnen. Wir wissen, wie wichtig Vertrauen und eine persönliche Bindung in der Pflege sind.
Dennoch kann es in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit, Urlaub oder unvorhergesehenen Ereignissen, zu einem Wechsel kommen. In solchen Situationen achten wir darauf, dass die Vertretung gut über Ihre Bedürfnisse informiert ist und eine reibungslose Betreuung gewährleistet wird.
Unser Ziel ist es, Ihnen jederzeit eine zuverlässige und vertraute Pflege zu bieten.
Eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine herausfordernde Situation darstellen. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln, um die bestmögliche Pflege und Unterstützung sicherzustellen.
1. Anpassung des Pflegebedarfs:
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, müssen oft die Pflegebedürfnisse angepasst werden. Das kann bedeuten, dass häufiger Pflegepersonal benötigt wird, zusätzliche medizinische Unterstützung oder Hilfsmittel erforderlich sind. Der Pflegedienst oder ein Pflegeberater hilft dabei, die notwendige Anpassung schnell umzusetzen.
2. Ärztliche Betreuung:
In jedem Fall sollte der behandelnde Arzt informiert werden, um eine medizinische Neubewertung vorzunehmen und gegebenenfalls eine neue Behandlung oder Medikamentenanpassung vorzuschlagen.
3. Notfallversorgung:
Bei akuten Verschlechterungen, wie etwa Atemnot, Bewusstseinsverlust oder starken Schmerzen, ist es wichtig, sofort den Notarzt zu rufen. Dies gewährleistet eine schnelle medizinische Versorgung in kritischen Situationen.
4. Pflegegrad-Anpassung:
Eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann auch eine Neubewertung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich machen. Ein angepasster Pflegegrad kann den Anspruch auf erweiterte Pflegeleistungen beeinflussen.
Unsere Beratung und Betreuung helfen Ihnen dabei, in dieser schwierigen Situation schnell die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die bestmögliche Versorgung für den Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Anliegen persönlich – wir sind für Sie da.
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